Gesetze, Lehrpläne etc.
Der Einbezug einer zweiten Sprache in die berufliche Grundbildung ist unterdessen auf mehreren Ebenen geregelt.
(► Überblick)
Nur wenige Berufe haben aber seit 2004 (neues Berufsbildungsgesetz) Fremdsprach-Unterricht neu eingeführt.
Viele Bildungsverordnungen haben seither aber den Weg für zweisprachigen Unterricht freigemacht. Hier ist es nun Sache der Berufsfachschulen bzw. der Kantone, auf diesem Weg das (Weiter)lernen einer Fremdsprache zu ermöglichen.
Mit der neuen Berufsbildungs-Verordnung (2004) sind nun auch zweisprachige Abschlussprüfungen erlaubt.
Die SBBK - die Konferenz der Berufsbildungsämter - hat zum zweisprachigen Unterricht Empfehlungen an die Kantone erlassen.
Für die Berufsmaturität hat die Eidg. Berufsmaturitätskommission ein "Aide-mémoire" zum zweisprachigen Unterricht und eines zum Einbezug von internationalen Sprachdiplomen verfasst.
Zweisprachiger Unterricht ist auch in der neuen BM-Verordnung vorgesehen. (1. August 2009)
Weitere Dokumente:
- Zweisprachiger Unterricht in Bildungsverordnungen: Wortlaut in einigen Beispielen
- Zweisprachiger Unterricht: Empfehlungen der SBBK an die Kantone
- Zweisprachige LAP Allgemeinbildung - Reglement Kanton Zürch 2009:
- Regelung von zweisprachigem Unterricht an Berufsmittelschulen:
Aide-mémoire VIII - Einbezug von Sprachdiplomen in die Berufsmaturität:
Aide-mémoire IV - Neue Berufsmaturitätsverordnung BMV (in Kraft ab 1. August 2009): ► BBT-Website
Zwei Fremdsprachen als Grundlagenfächer und "mehrsprachige Berufsmaturität", die im Rahmenlehrplan geregelt werden wird. (Vgl. Art. 3/1g, 12/2e, 18 und 28)


