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Zuletzt verändert: 30.10.2009
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Der Einbezug einer zweiten Sprache in die berufliche Grundbildung ist unterdessen auf mehreren Ebenen geregelt.
(
Überblick)

Nur wenige Berufe haben aber seit 2004 (neues Berufsbildungsgesetz) Fremdsprach-Unterricht neu eingeführt.

Viele Bildungsverordnungen haben seither aber den Weg für zweisprachigen Unterricht freigemacht. Hier ist es nun Sache der Berufsfachschulen bzw. der Kantone, auf diesem Weg das (Weiter)lernen einer Fremdsprache zu ermöglichen.

Mit der neuen Berufsbildungs-Verordnung (2004) sind nun auch zweisprachige Abschlussprüfungen erlaubt.

Die SBBK - die Konferenz der Berufsbildungsämter - hat zum zweisprachigen Unterricht Empfehlungen an die Kantone erlassen.

Für die Berufsmaturität hat die Eidg. Berufsmaturitätskommission ein "Aide-mémoire" zum zweisprachigen Unterricht und eines zum Einbezug von internationalen Sprachdiplomen verfasst.
Zweisprachiger Unterricht ist auch in der neuen BM-Verordnung vorgesehen. (1. August 2009)

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Weitere Dokumente:

 

 

 

  • Regelung von zweisprachigem Unterricht an Berufsmittelschulen: PDF Aide-mémoire VIII
  • Einbezug von Sprachdiplomen in die Berufsmaturität: PDF Aide-mémoire IV
  • Neue Berufsmaturitätsverordnung BMV (in Kraft ab 1. August 2009): BBT-Website
    Zwei Fremdsprachen als Grundlagenfächer und "mehrsprachige Berufsmaturität", die im Rahmenlehrplan geregelt werden wird. (Vgl. Art. 3/1g, 12/2e, 18 und 28)

 

 

 

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