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Zuletzt verändert: 15.02.2012
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Der Einbezug einer zweiten Sprache in die berufliche Grundbildung ist unterdessen auf mehreren Ebenen geregelt.
(
Überblick)

Nur wenige Berufe haben aber seit 2004 (neues Berufsbildungsgesetz) Fremdsprach-Unterricht neu eingeführt.

Viele Bildungsverordnungen haben seither aber den Weg für zweisprachigen Unterricht freigemacht. Hier ist es nun Sache der Berufsfachschulen bzw. der Kantone, auf diesem Weg das (Weiter)lernen einer Fremdsprache zu ermöglichen.

Mit der neuen Berufsbildungs-Verordnung (2004) sind nun auch zweisprachige Abschlussprüfungen erlaubt.

Die SBBK - die Konferenz der Berufsbildungsämter - hat zum zweisprachigen Unterricht Empfehlungen an die Kantone erlassen.

Für die Berufsmaturität hat die Eidg. Berufsmaturitätskommission ein "Aide-mémoire" zum zweisprachigen Unterricht und eines zum Einbezug von internationalen Sprachdiplomen verfasst.
Zweisprachiger Unterricht ist auch in der neuen BM-Verordnung vorgesehen. (1. August 2009)

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Weitere Dokumente:

 

 

 

  • Regeln für zweisprachigen Unterricht an Berufsmaturitätsschulen: PDF Aide-mémoire VIII
  • Einbezug von Sprachdiplomen in die Berufsmaturität: PDF Aide-mémoire IV
  • Neue Berufsmaturitätsverordnung BMV 2009 BBT-Website
  • Neuer Rahmenlehrplan 2012 für die Berufsmaturiität: Vernehmlassung März bis Juni 2012

 

 

 

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