FAQ
Frequently Asked Questions / Häufig gestellte Fragen
Warum gehören Fremdsprachen auch in die berufliche Grundbildung?
Genügen die Fremdsprach-Kenntnisse aus der Volksschule nicht?
Warum gibt es (noch) kein Obligatorium für Fremdsprach-Unterricht in der beruflichen Grundbildung?
Worin besteht die «Fremdsprachenlücke» in der beruflichen Grundbildung?
Wie lässt sich bei allen Berufslernenden mindestens eine zweite Sprache fördern?
Welche beruflichen Grundbildungen haben heute keine Fremdsprache im Stundenplan?
Welche beruflichen Grundbildungen haben eine Fremdsprache im Stundenplan?
Wer ist zuständig für Fremdsprach-Unterricht?
Zweisprachiger Fachunterricht als Alternative und Ergänzung
Wo gibt es schon zweisprachigen Unterricht?
Wer ist zuständig für zweisprachigen Unterricht?
Wozu ist «bili-Unterricht» gut?
Was ist der Vorteil von «bili-Unterricht»? Was lernt man dort Besonderes?
Was müssen die Lernenden mitbringen, um vom «bili-Unterricht» zu profitieren?
Haben die Lehrpersonen eine spezielle Ausbildung?
Kommt im «bili-Unterricht» nicht Deutsch zu kurz?
Wie gut kann man Englisch (oder Französisch) nach 3 oder 4 Jahren «bili-Unterricht»?
Was ist im «bili-Unterricht» anders als im Fach Englisch oder Französisch?
Ist auch eine Kombination von «bili-Unterricht» und einem Fremdsprachfach sinnvoll?
Was ist im «bili-Unterricht» anders als im einsprachigen Unterricht?
Bedeutet «bili-Unterricht» Mehrarbeit? Ist diese Art Unterricht schwieriger?
Lernt man im «bili-Unterricht» den Stoff des Fachs gleich gut wie im einsprachigen Unterricht?
Zählt im «bili-Unterricht» auch das Englisch (oder das Französisch) für die Noten?
Wird für «bili-Klassen» auch die schulische Schlussprüfung (LAP) zweisprachig sein?
Erhalten die Lernenden eine offizielle Bescheinigung für zweisprachigen Unterricht?
Warum gehören Fremdsprachen auch in die berufliche Grundbildung?
Für eine gute Arbeitsstelle werden immer öfter Kenntnisse in mindestens einer Fremdsprache verlangt. Aber auch für die Weiterbildung und das Privatleben haben sie einen grossen Wert.
Die Anforderungen im Beruf und die Tatsache, dass zum Arbeitsalltag immer wieder auch Weiterbildung gehört – beides spricht dafür, in alle beruflichen Grundbildungen die Förderung mindestens einer Fremdsprache einzubeziehen. ( ► Mehr als eine Sprache )
Genügen die Fremdsprach-Kenntnisse aus der Volksschule nicht?
Ja und Nein. Die Volksschule führt alle Schüler/innen ab Primarschule in drei Sprachen ein. Dafür werden gegenwärtig in allen Kantonen grosse Anstrengungen gemacht. So wie die obligatorische Schule allein heute aber nicht mehr genügt, so müssen auf dieser Grundlage auch die fremdsprachlichen Fähigkeiten während der beruflichen Grundbildung geübt, erweitert und vertieft werden. Mindestziel ist es, nicht zu verlieren, was in der Volksschule gelernt wurde.
In der kaufmännischen Grundbildung und in der Berufsmaturität wird dies seit jeher gemacht.
Doch fast die Hälfte der Berufslernenden ohne Berufsmaturität können nicht einmal 1 Fremdsprache weiterlernen. (In den gewerblich-industriellen Berufen sind fast 4 von 5 Jugendlichen in dieser Lage.) Darum setzt sich die «Plattform zweite Sprache» für mindestens 1 zweite Sprache für alle Berufslernenden ein.
Warum gibt es (noch) kein Obligatorium für Fremdsprach-Unterricht in der beruflichen Grundbildung?
Ein solches wurde im Jahr 2000 vom Parlament knapp abgelehnt, denn der Ständerat befürchtete Mehrkosten für die Kantone. Und die Wirtschaftsverbände befürchteten, die Lernenden müssten dann länger dem Betrieb fern bleiben.
Man beschloss, den Entscheid darüber der Regelung in den einzelnen „Bildungsverordnungen“ zu überlassen. Darum heisst es in der Verordnung zum Berufsbildungsgesetz: Die zweite Sprache „wird nach den Bedürfnissen der jeweiligen Grundbildung geregelt.“ (Art. 12 BBV)
Von der Diskussion über ein Obligatorium für alle Lehrberufe blieb aber doch ein Passus übrig, der diesem Satz in Art. 12 vorangestellt wurde und den grundsätzlichen Willen des Gesetzgebers ausdrückt: „In der Regel ist eine zweite Sprache vorzusehen.“
Worin besteht die «Fremdsprachenlücke» in der beruflichen Grundbildung?
Der Begriff bezeichnet zweierlei Nachholbedarf: Erstens gibt es für rund die Hälfte der Berufslernenden keinerlei fremdsprachliche Förderung, wenn sie nicht zusätzlich die Berufmaturitätsschule besuchen. Somit besteht hier eine Lücke zwischen der obligatorischen Schule und der höheren Berufsbildung, wo für mehr und mehr Lehrgänge der Umgang mit mindestens einer Fremdsprache unumgänglich ist. Wer in der beruflichen Grundbildung seine Fremdsprachkompetenzen nicht wenigstens aufrechterhalten kann, kann diese Lücke später oft nur unter grossem zeitlichem und finanziellem Aufwand zu schliessen versuchen.
Zweitens muss die berufliche Grundbildung auf die Intensivierung des Fremdsprach-Unterrichts in der obligatorischen Schule reagieren. In wenigen Jahren haben alle Schulabgänger/innen 7 bzw. 5 Jahre Unterricht in zwei Fremdsprachen hinter sich. Das Projekt "HarmoS" und die sprachregional gemeinsamen Lehrpläne der Volksschule zielen darauf ab, Fremdsprachen moderner, intensiver und lernzielorientiert zu unterrichten. Somit besteht in der beruflichen Grundbildung auch Nachholbedarf in Bezug auf die Lernziele und Methoden: Die Einstiegs- und Zielniveaus werden höher, die Methoden fremdsprachlicher Förderung müssen und können vielfältiger und effizienter werden. (z.B. zweisprachiger Unterricht als Ergänzung oder Alternative zu einem Fremdsprach-Fach)
Wie lässt sich bei allen Berufslernenden mindestens eine zweite Sprache fördern?
Dafür sind eine Vielzahl von Massnahmen möglich und nötig. Alle Partner der beruflichen Grundbildung sind dabei gefordert: Bund, Kantone und Schulen sowie Verbände. Die Frage eines Fremdsprachfachs und Fragen der betrieblichen Fremdsprachförderung sind Sache der Verbände, zweisprachiger Unterricht ist Sache der Schulen bzw. der Kantone. Beide Wege bedingen ein Engagement der Institutionen für die Aus- und Weiterbildung der Lehrpersonen und der Ausbildenden im Betrieb.
Eine gute Umsetzung braucht vor allem motivierte und kompetente Fachleute bei den Behörden und an den drei Lernorten.
Bisher am ausführlichsten zusammengestellt sind die Ziele und Massnahmen im Bericht an die EDK "Koordination des Fremdsprachenunterrichts auf der Sekundarstufe II" (2007), insbesondere in Kapitel 4 und 5.1/5.2. ( ► EDK )
In der Berufsbildung ist es in diesem Fall am nächstliegenden, eine zweite Unterrichtssprache in den regulären Unterricht einzubeziehen. (Zweisprachiger Unterricht / bilingualer Unterricht / «bili-Unterricht») Die Fremdsprache wird so – ganz der Praxisorientierung der Berufsbildung entsprechend – in einem oder mehreren Fächern bzw. Themen angewendet - unter Beibehaltung der Lernziele des jeweiligen Fachs. Auch ohne weiteren Sprachunterricht kann dadurch mindestens aufrechterhalten werden, was in der Volksschule gelernt wurde. In der Regel machen die Lernenden aber Fortschritte und entwickeln Interesse, weil sie sich an den Gebrauch der Sprache gewöhnen und deren Nutzen erfahren.
Daneben gibt es zahlreiche andere Wege. Besonders vielversprechend ist eine Kombination mehrerer Wege an einer Schule und deren Ergänzung durch betriebliche Förderung.
( ► Wie eine 2. Sprache fördern? )
Dies ist bei der grossen Mehrheit der Lehrberufe der Fall, vor allem im gewerblich-industriellen Bereich, aber auch bei den Gesundheits- und Sozialberufen. Leider gibt es über die „Fremdsprachenlücke“ keine gesamtschweizerischen offiziellen Angaben. Im Jahr 2000 ergab eine Umfrage an allen Berufsschulen im Kanton Zürich, dass im gewerblich-industriellen Bereich nur in 35 (von ca. 250) beruflichen Grundbildungen eine Fremdsprache zum Pflichtbereich gehört – allerdings oft nur während eines Teils der Lehrzeit.
Wichtiger als die Zahl der Lehrberufe ist allerdings die Zahl der Jugendlichen: In der erwähnten Umfrage ergab sich in Bezug auf die Zahl der Jugendlichen ein Anteil von gut 50% ohne jeglichen Fremdsprachenunterricht während der Lehre. (BM-Schüler/innen nicht mitgerechnet). In den Lehren gewerblich-industrieller Richtung mussten sich sogar vier von fünf (ca. 80%) mit den Kenntnissen aus der Volksschule zufrieden geben. Diese Ergebnisse dürften in etwa den gesamtschweizerischen Verhältnissen entsprechen.
Fast jede(r) zweite Jugendliche ohne Berufmaturität muss also während der Lehre das in der Volksschule Gelernte aufs Eis legen – und verliert in diesen drei oder vier Jahren viel entsprechende Kompetenz.
Welche beruflichen Grundbildungen haben eine Fremdsprache im Stundenplan?
Am besten dotiert sind – seit langem – die kaufmännischen Lernenden mit zwei Fremdsprachen während der ganzen dreijährigen Lehre.
Wer zusätzlich die Berufsmaturität besucht, hat ebenfalls zwei Fremdsprachen als Pflichtfach.
Englisch ist Pflichtfach auch bei den technischen Lehrberufen (z. B. Elektroniker), und bei einigen anderen Berufen, z.B. Informatiker/in, Grafiker/in, Chemielaborant/in und Physiklaborant/in.
In den „neuen Berufen“, die seit 2004 entstehen (Inkrafttreten des neuen Berufsbildungsgesetzes), wird nur in wenigen Fällen neu ein Fremdsprachfach eingeführt, so z. B. bei den Berufen Automechaniker/in, Optiker/in.
Wer ist zuständig für Fremdsprach-Unterricht?
Eine Fremdsprache als Fach gibt es an der Berufsfachschule, wenn es in der «Bildungsverordnung» des Lehrberufs so vorgesehen ist. Diese regelt vor allem den Umfang des Fachs. (Lektionenzahlen nach Lehrjahr)
Die Inhalte und Ziele des Fachs sind im «Bildungsplan» festgelegt, der zur Verordnung gehört.
Zweisprachiger Fachunterricht als Alternative und Ergänzung
Vorreiter für diese Art Unterricht in der Schweiz war das Projekt «bi.li - Zweisprachiger Unterricht an Berufsschulen» (1999 - 2004), das von der Deutschschweizerischen Berufsbildungsämterkonferenz DBK 1999 initiiert und vom Mittelschul- und Berufsbildungsamt des Kantons Zürich durchgeführt wurde. An diesem Pilotprojekt nahmen ca. 25 Lehrpersonen aus den Kantonen ZH, SZ, SG, LU und GR teil. Etwa die Hälfte von ihnen unterrichtete Berufskunde, die andere Hälfte Allgemeinbildung, jeweils eine oder mehrere Klassen. (Die Erfahrungen des Pilotprojekts finden sich im Buch "Die Lehre zur Sprache bringen", h.e.p.-Verlag 2004)
Unterdessen gibt es im Kanton Zürich ein Förderprojekt für Berufs- und Berufsmaturitätsschulen, an dem sich ca. 11 Schulen beteiligen. Auskunft darüber gibt die Broschüre «Fit for Life». Der Kanton Zürich bietet auch einen Lehrgang «Didaktik des zweisprachigen Sachunterrichts» an. Ausserdem gibt es einen Beschluss des Kantons Aargau, solchen Unterricht zu fördern und einen entsprechenden Projektauftrag im Kanton Luzern. - Und es gibt zahlreiche Lehrpersonen, die aus Eigeninitiative eine zweite Sprache in ihren Unterricht einbeziehen und hoffen, dass ihre Schule bzw. der Kanton sie dabei unterstützen wird.
Für den Unterricht an Berufsmaturitäts-Schulen ist zweisprachiger Unterricht schon seit 1998 gesetzlich ermöglicht; doch erst wenige Schulen bieten solchen Unterricht an. Es sind vor allem einige Schulen an der deutsch-französischen Sprachgrenze, die die kaufmännische Berufsmaturität auch zweisprachig anbieten.
Alle Schulen, die unseres Wissens solchen Unterricht anbieten, sind verzeichnet auf der Seite ► «Links» dieser Plattform.
Wer ist zuständig für zweisprachigen Unterricht? ( = Zweite Unterrichtssprache)
Die Berufsfachschulen bzw. die Lehrpersonen können solchen Unterricht anbieten. Sie sind darin grundsätzlich frei. Denn beim zweisprachigen Unterricht bleiben die Lernziele des Fachs dieselben wie im einsprachigen Unterricht und es braucht dafür keine zusätzlichen Lektionen; es geht um eine Lehrmethode.
Der Bund anerkennt in der Berufsbildungsverordnung zweisprachige Qualifikationsverfahren (Lehrabschlussprüfungen) in Fächern, die so unterrichtet wurden. (Art. 35/4 BBV)
«Bili» ist ein Kürzel für «bilingual», also zweisprachig. (Offiziell heisst er meist «zweisprachiger Unterricht».) Im «bili-Unterricht» wird bei bestimmten Themen und Aktivitäten eine zweite Sprache gesprochen, gelesen, geschrieben. In der Regel ist es Englisch oder Französisch, also eine der in der Volksschule eingeführten Fremdsprachen.
Ein Teil des Unterrichts bleibt aber Deutsch.
Wozu ist «bili-Unterricht» gut?
Mit «bili» kann – in Verbindung mit dem Stoff des Fachs – eine zweite Sprache (weiter)gelernt werden, sei es als Alternative oder als Ergänzung zu einem Fremdsprachfach.
Dies ist angesichts der Fremdsprachenlücke in der beruflichen Grundbildung der „modernste“ Weg, um mehr und mehr Lernende aller Berufe wenigstens in einer Fremdsprache weiter zu fördern, nicht zuletzt, weil es dafür keine Zusatzlektionen braucht.
Was ist der Vorteil von «bili-Unterricht»? Was lernt man dort Besonderes?
«bili» hat Vorteile auch fürs Sprachenlernen: Man lernt anders und anderes, wenn man die Sprache für die Kommunikation in konkreten Situationen benützt.
Durch die zusätzliche Sprachpraxis wird einem der selbstverständliche Gebrauch der zweiten Sprache vertrauter und man lernt, sich auch über fachliche Themen so zu informieren und darüber zu kommunizieren. So fällt einem dies mit der Zeit auch im beruflichen Alltag, in der Weiterbildung oder im Privatleben leichter.
Man verbessert – quasi nebenbei – seine Englisch- oder Französischkompetenzen.
Dadurch dass in einem Fach oder Modul zwei Sprachen verwendet werden, lernt man auch generell, bewusster mit Sprache, mit Formulieren und mit Verständigung und Kommunikation umzugehen.
Was müssen die Lernenden mitbringen, um vom «bili-Unterricht» zu profitieren?
Grundsätzlich gilt: Es braucht in der zweiten Sprache eine Vorbildung von etwa drei Jahren Volksschul-Unterricht. Das Wichtigste aber ist Motivation und Freude am Gebrauch der zweiten Sprache. Oder allgemein: Der klare Wille, weiter zu lernen.
Erfahrungsgemäss können Lernende weniger profitieren, die nie gern in die Schule gingen und am Sprachenlernen nie Freude hatten.
Haben die Lehrpersonen eine spezielle Ausbildung?
Ja. Wer regelmässig bilingual unterrichtet, hat eine entsprechende Weiterbildung besucht. (z. B. „Didaktik des zweisprachigen Sachunterrichts“, den Zertifikats-Lehrgang des Kantons Zürich)
Kommt im «bili-Unterricht» nicht Deutsch zu kurz?
Nein. Deutsch-Schulung gehört auch bei «bili-Klassen» zum Fach Allgemeinbildung. Wenn dieses Fach bilingual unterrichtet wird, wird sowohl Deutsch wie auch die zweite Sprache gefördert.
Generell gilt sogar: In Fächern, die bilingual unterrichtet werden, wird mehr auf die Sprache geachtet, also das Sprachenbewusstsein in beiden Sprachen gefördert. Ganz im Sinne der Devise: „Jeder Unterricht ist Sprachunterricht.“
Wie gut kann man Englisch (oder Französisch) nach 3 oder 4 Jahren «bili-Unterricht»?
Zweisprachiger Unterricht fördert einen selbstverständlichen Umgang mit Englisch (oder Französisch) und speziell die aktive Anwendung in der Auseinandersetzung mit den Themen des allgemeinbildenden oder berufskundlichen Unterrichts.
Dabei geht es weniger um sprachliche Perfektion, für die eher der Fremdsprachunterricht zuständig ist, sondern um positive Erfahrungen mit fremdsprachlichen Aktivitäten, um Erfahrungslernen und um Training und Gewöhnung.
So lernt man etwa, mündliche und schriftliche Informationen und Texte zu verstehen, und zwar auch in fachlichen Zusammenhängen; an Gesprächen und Diskussionen teilzunehmen; ein Thema vor Publikum zu präsentieren; speziellen Wortschatz mündlich und schriftlich anzuwenden; Texte zu verfassen und anders mehr.
Sicher ist: Dank «bili-Unterricht» können die zweitsprachlichen Kenntnisse, die in der Volksschule erworben wurden, aufrechterhalten und meist deutlich verbessert werden.
Die Erfahrung zeigt, dass die meisten Lernenden von «bili-Unterricht» klar profitieren – abhängig natürlich vom Einsatz der Lernenden sowie von der Dauer und der Intensität dieser Art Unterricht.
Was ist im «bili-Unterricht» anders als im Fach Englisch oder Französisch?
Im Fremdsprachfach ist die Sprache selbst das Thema und benotet werden die sprachlichen Leistungen.
Im «bili-Unterricht» lernt und übt man, sein Englisch (oder Französisch) praktisch anzuwenden. Hier ist die zweite Sprache – neben Deutsch – eine zusätzliche Kommunikations- und Arbeitssprache. Die Lernziele des Fachs oder Moduls sind jedoch gleich wie im einsprachigen Unterricht; benotet werden die fachlichen Leistungen.
Ist auch eine Kombination von «bili-Unterricht» und einem Fremdsprachfach sinnvoll?
So kann natürlich noch mehr erreicht werden. Lernende, die zusätzlich zu einem Fremdsprachfach an zweisprachigem Unterricht teilnehmen, können die Ziele des Fremdsprachfachs besser und leichter erreichen und zahlreiche zusätzliche Kompetenzen erwerben.
Zweisprachiger Unterricht ist jedenfalls ein klarer Vorteil für diejenigen, die am Schluss der Lehre das „First Certificate“ (Cambridge) bestehen möchten.
Was ist im «bili-Unterricht» anders als im einsprachigen Unterricht?
Wie bei jedem Unterricht hängt die Art des Unterrichts von vielerlei Faktoren ab: Vom „Klassengeist“, von der Lehrperson, von der Tageszeit ... Erfahrungsgemäss kann man aber feststellen, dass durch die Verwendung von Englisch (oder Französisch) im Unterricht meist mehr auf die Sprache und auf gute Kommunikation geachtet wird, und dass darum oft konzentrierter gearbeitet wird. Dabei werden die Lernenden gezielt mit sprachlichen Hilfen von Seiten der Lehrperson unterstützt.
Mit der Zeit verringern sich die Unterschiede zum „einsprachigen“ Unterricht - der Gebrauch von zwei Sprachen wird selbstverständlich.
Bedeutet «bili-Unterricht» Mehrarbeit? Ist diese Art Unterricht schwieriger?
Ja und Nein. Am Anfang braucht es wohl eine Zusatzportion an Lernbereitschaft. Doch meist wird «bili-Unterricht» nach einer Eingewöhnungsphase selbstverständlich und nicht aufwändiger. Auch hier gilt: Übung macht den Meister.
Lernt man im «bili-Unterricht» den Stoff des Fachs gleich gut wie im einsprachigen Unterricht?
Ja. Denn die Lernziele des Fachs gelten uneingeschränkt. Wohl muss man sich im «bili-Unterricht» – weil die Zeit ja knapp ist – zeitweise mehr aufs Wesentliche konzentrieren; doch das fördert oft die Qualität eher als dass es ihr schadet.
Die Erfahrung zeigt, dass oft genauer hingeschaut wird bei Themen, die in zwei Sprachen behandelt werden, und dass die Lernenden solcher Klassen mindestens ebenso gute Noten erreichen wie einsprachige Klassen.
Zählt im «bili-Unterricht» auch das Englisch (oder das Französisch) für die Noten?
Nein, für die Noten zählen die fachlichen Leistungen – wie in allen Klassen. Doch braucht es ja immer auch Sprachkompetenz, um seine Kenntnisse zeigen zu können – bei «bili-Klassen» also in zwei Sprachen.
Wird für «bili-Klassen» auch die schulische Schlussprüfung (LAP) zweisprachig sein?
In der Verordnung zum Berufsbildungsgesetz (BBV) heisst es in Art. 35/4: «In Fächern, die zweisprachig unterrichtet wurden, kann die Prüfung ganz oder teilweise in der zweiten Sprache stattfinden.»
Die kantonalen Prüfungskommissionen können dies also erlauben und das Nötige regeln. Der Bund (BBT) hat dann das zweisprachige Qualifikationsverfahren mit einem entsprechenden Eintrag ins Abschlusszeugnis anzuerkennen.
(Im Kanton Zürich sind solche Pilot-Schlussprüfungen in Planung.)
Erhalten die Lernenden eine offizielle Bescheinigung für zweisprachigen Unterricht?
Ja, die Schulen bescheinigen solchen Unterricht in der Regel mit einem Zeugniseintrag beim betreffenden Fach. (z. B. «Zweisprachig Deutsch-Englisch» oder «bili d/f»)


